Wird nach Ablauf einer Revisionsfrist diese nicht verlängert, so ist das Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen.
In der Regel werden die Fahrzeuge rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist zur Revision vorgemerkt.
Eine "z-Stellung" bedeutet in diesem Zusammenhang eine "Zurückstellung" von der Revision.
Die Fahrzeuge sind dann meist noch betriebstauglich und werden als Reserve weiterhin im Bestand geführt.
Bei Bedarf kann durch eine Revision das Fahrzeug reaktiviert werden und es kehrt mit neuen Fristen in den Betriebsdienst zurück.
Oftmals ist jedoch die z-Stellung als eine Vorstufe zur
Abstellung (Ausmusterung) und Verschrottung anzusehen.
In Fachkreisen verdeutlicht der Begriff "ZAV" diesen Werdegang kurz und prägnant: "Z-gestellt"-"Abgestellt"-"Verschrottet".
Der Optimist kann das "Verschrottet" zwar auch in ein "Verkauft" umwandeln, jedoch zeigt die Praxis das die Deutsche Bahn an dieser Variante oft kein Interesse hat.