Erklärung zu "abgestellt

Ein Begriff mit zwei Bedeutungen: Einmal bezieht sich dieser Begriff auf die weitläufige Definition, wenn ein Fahrzeug zur Betriebsruhe auf einem Stellplatz verweilt.

Im Bahnjargon kann dieser Begriff auch eine wesentlich dramatischere Bedeutung haben, denn eine (buchmäßige) Abstellung kann für "Ausmusterung" stehen. In diesem Falle wird das Fahrzeug aus den Betriebsbüchern und somit aus dem Bestand gestrichen. Zur Abstellung kommt es meist bei älteren Fahrzeugen, wenn deren Fristen nicht mehr verlängert werden. Oftmals sind solche Fahrzeuge bereits "z-gestellt", was soviel bedeutet wie "von der Revision zurückgestellt".

Bei schlechtem Zustand oder einem Schaden werden Fahrzeuge auch teilweise direkt aus dem Betriebsdienst abgestellt. Dies geschieht auch in der Regel bei Unfallfahrzeugen die nicht mehr zur Aufarbeitung gelangen. Mit der Abstellung ist der Weg zum Schrottplatz schon meist vorgezeichnet.

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"Nichtsein!"
Der Weg allen alten Eisens ist mit der Abstellung vorgezeichnet.