Erklärung zu "Fahrzeug"

Ein Triebzug der Baureihe 420 besteht im betriebsfähigen Zustand immer aus drei Wagen. Zusammen bilden sie eine Einheit 420/421.

Die beiden Endwagen mit der Steuereinheit sind die "eigentlichen" 420er. Die beiden fast baugleichen 420er werden im Nummernschema in "A-" und "B-Wagen" unterteilt. Die Nummerierung der "A-Wagen" beginnt mit 001. Für die "B-Wagen" sind die Nummern ab 501 reserviert, so gilt in der Regel:

A-Wagennummer + 500 = B-Wagennummer

A- und B-Wagen unterscheiden sich nur in technischen Details (z.B. Laufleistungszähler allein am B-Wagen installiert) weswegen ein beliebiges Durchtauschen problematisch ist.
Der Mittelwagen hat die Baureihenbezeichnung 421. Der Strom aus der Fahrleitung wird über die bzw. den auf dem Mittelwagen installierten Stromabnehmer bezogen. Vom Mittelwagen 421 aus werden auch die beiden 420er mit dem Fahrstrom versorgt.

Hier noch einmal die schematische Erklärung einer Einheit:

420 001 ff 421 001 ff 420 501 ff
"A-Wagen" "Mittelwagen" "B-Wagen"

Fahrzeuge mit einer zusützlichen römischen Ziffer (I, II, III ...) hinter der Fahrzeugnummer, haben ihre Betriebsnummer entweder verloren oder gewechselt (Tauschwagen). Kurzzeitig neue Zusammenstellungen, wie sie bisweilen wegen Werkstattaufenthalte eines Wagens durchgeführt wurden, werden in dieser Listenspalte nicht berücksichtigt.


NVR-Nummer:

Seit 2009 gilt mit dem NVR (National Vehicle Register) ein europaweites, vereinheitlichtes Nummernsystem für Schienenfahrzeuge. Das neue UIC-System standardisiert in einem 12-stelligen Nummerncode, sowie einem daran anschließenden Lünder- und Namenskürzel des EVU (Eisenbahnverkehrsunternehmen) die Fahrzeugkennzeichnung aller europüischen Eisenbahnen. ühnlich wie beim bisherigen EDV-Nummernsystem der deutschen Bahnen enthült die Zahlenreihe u.a. eine Kennzahl zur Bestimmung der Traktionsart und schließt mit einer Kontrollziffer zur Verifizierung der Betriebsnummer ab.

Bei der Baureihe 420 sieht das Raster beispielsweise folgendermaßen aus:

94 80 0420 001-0-D-DB

Die ersten vier Ziffern des Systems dienen zur Bestimmung der Bauart und Lünderzugehörigkeit.
94 steht für die Bauart „Elektrischer Triebzug“ (einstmals „ET“)
80 ist die Lünderkennzahl für „Deutschland“

Bestanden die Baureihennummern der DB zuvor aus sechs Ziffern, plus Kontrollziffer, ist diese im Kern eigentlich nur um eine Ziffer erweitert worden.
Es bleibt den Bahnen der einzelnen Lünder - und z.T. den Bahngesellschaften selbst - weitgehend überlassen nach welchem System sie die sieben Ziffern bestimmen möchten. In Deutschland nutzt man in der Regel die vorderen vier Ziffern zur Baureihenbestimmung und die drei restlichen für die laufende Ordnungsnummer. Die Kontrollziffer erfasst dennoch die gesamte 11-stellige Zahlenreihe. Die Definition der ersten beiden Ziffern zur Bauartbestimmung wurde mit der Einführung so gewühlt, dass man die bisherige Fahrzeugnummer beibehalten konnte, inklusive unveründerter Kontrollziffer.

Allen bereits zuvor bestehenden Baureihennummern wurde dazu nur noch eine Null vorangestellt. So kann innerhalb des NVR-Systems die bisherige Nummer bestehen bleiben.
So z.B. beim A-Wagen 420 001-0:

94 80 0420 001-0-D-DB



Weitere Informationen:
» Deutsches Lokomotivbild-Archiv Holzborn